Bau- und Betriebsordnung für Pioniereisenbahnen (BO P)
Eine Kopie der Bau- und Betriebsordnung für Pioniereisenbahnen (BO P) vom 15. Februar 1979.
Beförderungsbedingungen (01.01.2025)
Beförderungsanspruch
Die Parkeisenbahn Auensee ist eine private Eisenbahn. Eine Beförderungspflicht besteht nicht.
Verhalten der Fahrgäste
Den Anweisungen des Betriebspersonals ist Folge zu leisten. Die Beförderung von Kindern unter neun Jahren ist nur in Begleitung einer erwachsenen Aufsichtsperson gestattet. Personen, die für Kinder aufsichtspflichtig sind, haben stets ihrer Aufsichtspflicht nachzukommen. Das Aufstehen oder Wechseln der Plätze während der Fahrt, das Heraushalten von Armen, das Hinauslehnen sowie das Hinauswerfen von Gegenständen sind nicht zulässig. Den Fahrgästen ist es untersagt, die dem Betrieb oder der Verhütung von Unfällen dienenden Einrichtungen unbefugt zu betätigen. Während der Fahrt sind die Sicherheitsketten zu schließen. Das Betätigen der Notbremse ist nur im Gefahrenfall gestattet. Zuwiderhandlungen werden verfolgt. Jede Störung der Sicherheit oder Ordnung sowie jede Beschädigung der Fahrzeuge oder Bahnanlagen wird zur Anzeige gebracht. Es besteht Alkohol- und Rauchverbot in sämtlichen Einrichtungen der Parkeisenbahn Auensee (einschließlich der Bahnsteige). Der Verzehr von Speisen und Getränken jeglicher Art ist in den Fahrzeugen verboten.
Fahrausweise und Fahrpreise
Die regulären Fahrausweise gelten nur für eine Fahrt innerhalb der gesetzlichen Verjährungsfrist. Gewünschte Fahrtunterbrechungen müssen vor der Fahrt beim Personal angemeldet werden. Fahrausweise sind bis zum Verlassen des Zielbahnhofes aufzubewahren und jederzeit auf Aufforderung vorzuweisen. Fahrgäste ohne gültigen Fahrausweis zahlen den doppelten Fahrpreis für eine Rundfahrt. Die gültigen Tarife können an den Aushängen am Bahnhof Auensee, in unserem Prospekt und auf der Internetseite eingesehen werden. Kinder unter drei Jahren werden unentgeltlich befördert.
Haftung
Die Fahrt mit der Parkeisenbahn Auensee erfolgt auf eigene Gefahr. Für Schäden wird, sofern kein Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit seitens der Parkeisenbahn Auensee gegeben ist, nicht gehaftet. Für Schäden durch Ruß oder Funkenflug der Dampflokomotive wird keine Haftung übernommen. Des Weiteren wird für eingebrachte Gegenstände der Fahrgäste, insbesondere bei Entwendung, Beschädigung oder Verlust keine Haftung übernommen.
Beförderung von Sachen und Tieren
Rollstühle, Fahrräder, Fahrradanhänger, Kinderwagen, Roller und Laufräder sowie große sperrige Gegenstände werden nicht befördert. Diese können am Bahnhof Auensee ohne Haftung für den Verlust abgestellt werden. Hunde werden nur angeleint und mit Maulkorb befördert.
Ausschluss von Ersatzansprüchen
Abweichungen von Fahrplänen durch Verkehrsbehinderungen, Betriebsstörungen oder Platzmangel begründen keine Ersatzansprüche. Bei Zuwiderhandlung gegen die Beförderungsbedingungen der Parkeisenbahn Auensee kann ein Ausschluss von der Beförderung ohne Erstattung des Fahrpreises erfolgen.
Beschwerden
Beschwerden oder Forderungen gegen die Parkeisenbahn Auensee sind unverzüglich unter Angabe des Grundes, Datum und Uhrzeit schriftlich geltend zu machen.
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